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Allgeemeine Geschäftsbedigungen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Elias Vetter Photography

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, ich freue mich, dass Sie sich für meine Angebote interessieren und danke für Ihr Vertrauen. Da die Teilnehmerzahlen meiner Fotokurse, Workshops und Fotoreisen beschränkt sind, empfehle ich Ihnen eine frühzeitige Anmeldung. Damit Sie sich auf meiner Website für eine meiner Dienstleistungen rechtsverbindlich anmelden können, müssen Sie die nachstehenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen vorgängig akzeptieren. Der guten Lesbarkeit halber wird im Text von Kunde oder Teilnehmer gesprochen, wobei Kundinnen, Teilnehmerinnen und weitere Personen damit gemeint sind.

1. Vertrag

1.1. Einleitung

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Elias Vetter Photography für von Elias Vetter Photography veranstaltete Arrangements, Fotokurse oder andere von Elias Vetter Photography angebotenen Leistungen.

1.2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen Bestandteil sämtlicher meiner Verträge bilden und folglich auf alle meine Verträge Anwendung finden.
Nicht anwendbar sind die Allgemeinen Vertrags- und Reisebestimmungen hingegen immer dann, wenn Elias Vetter Photography lediglich als Vermittlerin von Reisearrangements oder von Einzelleistungen anderer Anbieter auftritt (Fremdleistungen). In besagten Fällen sind ausschliesslich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der jeweiligen vermittelten Vertragspartner anwendbar.

1.3. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen Ihnen und Elias Vetter Photography kommt mit meiner vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer schriftlichen Anmeldung bei Elias Vetter Photography zustande. (Online Anmeldungsformular, oder direkte Anfrage)
Mit Abschluss des Vertrags werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und Elias Vetter Photography wirksam.
Die Ausschreibungen auf der Internetseite von Elias Vetter Photography sind keine verbindlichen Angebote. Elias Vetter Photography behält sich das Recht vor, Ausschreibungen, Preise usw. zu ändern. Massgebend sind die bei Vertragsabschluss publizierten Angaben.

1.4. Sonderwünsche

Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Elias Vetter Photography vorbehaltlos bestätigt wurden.

1.5. Teilnehmernamen und Reisedokumente

Die Namen der Teilnehmer sind auf der Anmeldung so aufzuführen, wie sie im verwendeten Personalausweis (Pass, Identitätskarte) verzeichnet sind. Behörden können die Ein- oder Durchreise verweigern, wenn die Namen in den Reiseunterlagen, Flugscheinen usw. nicht mit den Namen im mitgeführten Personaldokument übereinstimmen. Leistungserbringer können in diesem Fall ihre Leistungen verweigern. Nicht bezogene Leistungen werden nicht rückerstattet.
Gleiches gilt für Reisedokumente, welche mitgeführt werden müssen, wie z.B. Zertifikate aller Art. Die Angaben auf diesen Dokumenten müssen mit den Angaben im Personalausweis absolut identisch sein.

1.6. Gesundheitsbestimmungen

Alle Transit- und Destinationsländer haben aufgrund der epidemiologischen Lage und anderer Gründe Einreise-, Gesundheits- und Verhaltensvorschriften erlassen. Diese können auch kurzfristig ändern. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er diese Vorschriften einhalten kann und die vorgeschriebenen Vorkehrungen (wie z.B. Einholen der vorgeschriebenen Zertifikate, Impfungen usw.) rechtzeitig trifft. Allfällige Verhaltensvorschriften (z.B. Mund-Nasen-Schutz) sind gemäss den staatlichen Vorgaben und den Schutzkonzepten von Elias Vetter Photography sowie den Leistungserbringern zu erfüllen. Kann oder will ein Teilnehmer die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen nicht erfüllen, werden im Falle einer Annullierung die Annullierungskosten nach Ziffer 3.3 in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer die staatlichen Verhaltensvorschriften oder Schutzkonzepte von Elias Vetter Photography resp. Leistungserbringer nicht befolgen kann oder will und daher die Reise annulliert.
Wird bei der Rückreise für die Einreise ins Wohnsitzland oder den Transit ein bestimmter Nachweis verlangt (z.B. Gesundheitstest), ist der Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, dass er diesen rechtzeitig vor Beginn der Rückreise einholt.
Diese Bestimmung gilt analog für Fotokurse und Workshops.

1.7. Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer sind verpflichtet, Einreise-, Rückreise-, Gesundheits- und Verhaltensvorschriften zu befolgen. Bei sämtlichen Aktivitäten von Elias Vetter Photography kommen Schutz- und Hygienekonzepte zur Anwendung, welche zu befolgen sind (siehe Ziffer 1.6).
Die Exkursionen auf den Fotoreisen, bei Workshops und Fotokursen werden bei jedem Wetter durchgeführt. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Ausrüstung auch für schlechtes Wetter geeignet ist. Die Anweisungen des Guides sind zu befolgen. Es ist bei sämtlichen fotografischen Standorten auf die anderen Teilnehmer Rücksicht zu nehmen, sodass alle Teilnehmer von den besten Positionen profitieren können.
Der Guide ist berechtigt Teilnehmer von der Aktivität auszuschliessen, welche trotz Mahnung die Weisungen des Guides oder die Verhaltensvorschriften und Schutz- und Hygienekonzepte nicht befolgen. In diesem Fall können nicht bezogene Leistungen nicht rückerstattet werden. Werden Weisungen, (Verhaltens-)Vorschriften, Gesundheitsbestimmungen, Schutz- und Hygienekonzepte trotz Mahnung wiederholt nicht befolgt oder weigert sich der Teilnehmer in irgend einer Form diese zu befolgen, ist der Guide befugt, den Teilnehmer von der Reise, dem Fotokurs oder Workshops auszuschliessen.
In diesen Fällen wird der bezahlte Preis nicht zurückerstattet und weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

2. Preise und Buchung

2.1. Preise

Die Preise verstehen sich, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, in Schweizer Franken.
Bei Fotoreisen im In- und Ausland gelten die für die Unterkunft angegebenen Preise pro Person, im Doppelzimmer. Preise für Doppelzimmer mit Einzelbelegung auf Anfrage.
Die Preise für Einzelzimmer werden jeweils separat aufgelistet.

2.2. Preise für Sonderwünsche usw.

Die Kosten weiterer Sonderwünsche werden Ihnen weiterverrechnet. Sonderwünsche werden lediglich vermittelt und Sie schliessen die Verträge über Sonderwünsche direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab.
Elias Vetter Photography verrechnet Ihnen eine angemessene Bearbeitungsgebühr, welche zusätzlich zum Reisepreis und Kosten für die individuellen Leistungen usw. verrechnet wird.

2.3. Fotokurse und Workshops

2.3.1. Buchung

Fotokurse können über das Online-Anmeldeformular oder per Anfrage gebucht werden. Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail, sofern noch Plätze verfügbar sind.
Mit der Buchungsbestätigung werden Sie über die Zahlungsbedingungen informiert.

2.3.2. Fälligkeit und Zahlungskonditionen

Der Kursbetrag ist innert 30 Tagen nach Kursanmeldung, spätestens aber 10 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Erfolgt die Kursanmeldung später als 11 Tage vor Kursbeginn, ist der Kursbeitrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Kursbeginn ist im Falle einer kurzfristigen Buchung eine Überweisungsbestätigung der Bank/Post als Zahlungsnachweis vorzulegen.

2.4. Fotoreisen

2.4.1. Fälligkeit und Zahlungskonditionen

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist ihre Anmeldung bestätigt. Die Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bei jeder Fotoreise der Buchungsbestätigung, welche nach der Anmeldung an Sie verschickt wird. Je nach Fotoreise unterscheiden sich die Zahlungsmodalitäten.
Buchen Sie die Reise weniger als 61 Tage vor Antritt der Fotoreise, ist der Gesamtbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.
Anderslautende Zahlungsbedingungen sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt.

2.4.2. Zusatzkosten bei später Buchung

Geht die Buchung einer Fotoreise weniger als 61 Tage vor Antritt derselben ein und entstehen Elias Vetter Photography dadurch zusätzliche Kosten, wird Ihnen Elias Vetter Photography diese Kosten weiter verrechnen.
Zu Sonderwünschen usw. siehe Ziffer 2.2. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung erheben kann.

2.4.3. Reiseunterlagen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen die für die Reise notwendigen Dokumente nach Erhalt des Gesamtbetrags, spätestens aber 10 Tage vor Reisebeginn, zugestellt.

2.5. Verspäteter Zahlungseingang

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Elias Vetter Photography die Leistung, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, verweigern und die Annullation gemäss Ziffer 3.2. respektive 3.3. geltend machen.

3. Umbuchung oder Annullation eines Fotokurses, Workshops oder Fotoreise durch Sie

3.1. Allgemeines

Umbuchungen und Annullationen sind Elias Vetter Photography mit E-Mail mitzuteilen und die bereits erhaltenen Dokumente sind zurückzugeben.

3.2. Umbuchung, Annullierung eines Fotokurses oder Workshops

Fotokurse und Workshops können bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert oder umgebucht werden. Stornieren Sie Ihre Buchung weniger als 30 Tage vor Kursbeginn, fallen folgende Gebühren (ausgedrückt in Prozenten des Gesamtpreises) an:

  • 29 bis 14 Tage vor Kursbeginn: 25%
  • 13 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 50%
  • 7 bis 0 Tage vor Kursbeginn: 100%
  • 100% gilt auch bei Nichterscheinen

Annullieren Sie den Workshop oder den Fotokurs infolge Krankheit oder Unfall, verzichtet Elias Vetter Photography auf die Erhebung der Stornokosten, sofern Sie einen (Ersatz-)Teilnehmer stellen, der Ihren Platz und die Bezahlung des Workshops resp. des Fotokurses übernimmt. Der (Ersatz-)Teilnehmer hat gegenüber Elias Vetter Photography die Teilnahme und Zahlungsverpflichtung per E-Mail zu bestätigen. Hygiene- und Schutzmassnahmen berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung (Ziffer 1.6 gilt analog)

3.3. Umbuchung, Änderungen, Annullierung einer Fotoreise

3.3.1. Bearbeitungsgebühr

Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pauschal CHF 300.00 pro Person als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Bearbeitungsgebühren in der Regel nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung übernommen werden.

3.3.2. Stornokosten bei Änderungen, Umbuchung oder Annullierung

Annullieren oder ändern Sie Ihre Reise später als 365 Tage vor Antritt, werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, zusätzlich zu den pauschalen Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3.3.1 folgende Stornokosten (ausgedrückt in Prozenten des Gesamtpreises) erhoben:

  • 364 bis 151 Tage vor Abreise: 10%
  • 150 bis 91 Tage vor Abreise: 50%
  • 90 bis 61 Tage vor Abreise: 75%
  • 60 bis 0 Tage vor Abreise: 100%

Elias Vetter Photography behält sich das Recht vor, wenn ihr durch die Annullierung resp. Änderung ein Schaden entstanden ist, der nicht vollständig durch die vorne genannten Stornierungskosten gedeckt ist, die Differenz zwischen den Stornokosten in Prozenten des Gesamtpreises und dem effektiven Schaden zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Hygiene- und Schutzmassnahmen berechtigen nicht zu einer kostenlosen Stornierung (siehe dazu Ziffer 1.6).

3.3.3. Berechnung der Mitteilungsfristen

Eine Umbuchungs-, Änderungs- oder Annullationsmitteilung ist fristgerecht eingegangen, wenn sie innerhalb der oben beschriebenen Fristen bei Elias Vetter Photography zu den normalen Bürozeiten eintrifft. Beim Eintreffen an einem Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag ist der nächste Werktag massgebend.

3.4. Ersatzreisender

Bei einer Annullierung Ihrerseits können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Ersatzteilnehmer muss bereit sein, zu den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den Reiseanforderungen zu genügen und die Einreise- und Rückreise- sowie Gesundheitsbestimmungen zu erfüllen. Es dürfen der Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.
Die pauschale Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff 3.3.1 und weitere Mehrkosten bleiben geschuldet.

3.5. Annullierungskosten-Versicherung

3.5.1. Im Allgemeinen

Eine Annullierungskosten-Versicherung ist in meinen Arrangements nicht eingeschlossen. Für die Leistungen der Versicherung sind ausschliesslich deren Versicherungspolice massgebend.

3.5.2. Bei Fotoreisen

Für Reisearrangements ist eine Annullierungskosten-Versicherung obligatorisch (einschliesslich Versicherungsschutz bei Stornierungen aufgrund von Erkrankungen usw. bei Epidemie und Pandemie) und nicht in unseren Preisen enthalten.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich die Versicherungsdeckung bei Unfall, Krankheit, Diebstahl und Verlust des Reisegepäcks zu überprüfen.

4. Preisänderungen

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

Elias Vetter Photography behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ausschreibungen, Programme und Preise vor Vertragsabschluss zu ändern. Massgebend sind die bei Buchung publizierten Preise auf der Website von Elias Vetter Photography.

4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass nach Vertragsabschluss die Preise aus folgenden Gründen erhöht werden müssen:

  1. Erhöhung der Transportkosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
  2. neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen
  3. Wechselkursänderungen
  4. staatlich verfügte Preiserhöhungen

Elias Vetter Photography orientiert Sie möglichst umgehend, spätestens aber drei Wochen vor Abreisedatum über allfällige Preiserhöhungen.

5. Programmänderungen vor Antritt der Reise

5.1. Allgemeines

Elias Vetter Photography behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Programmteile zu ändern, wenn unvorhersehbare und nicht abwendbare Umstände es erfordern. Elias Vetter Photography bemüht sich nach Kräften, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

5.2. Ersatztour bei Workshops

Ist die vereinbarte Tour unmöglich (Wetter, Verhältnisse etc.), so ist Elias Vetter Photography berechtigt und verpflichtet, dem Gast für den vereinbarten Zeitraum eine Ersatztour oder eine alternative gleichwertige Aktivität anzubieten.

5.3. Alternatives Tourengebiet / Alternativer Kursort

Ist das vereinbarte Tourengebiet bzw. der vereinbarte Kursort nicht zugänglich oder nicht geeignet, so ist Elias Vetter Photography berechtigt und verpflichtet, dem Gast ein alternatives Tourengebiet bzw. einen alternativen Kursort anzubieten.

6. Absage einer Reise durch Elias Vetter Photography

6.1. Absage Allgemein

Muss Elias Vetter Photography eine vereinbarte Aktivität absagen, gelten die Bestimmungen gemäss den vorherigen Ziffern.

6.2. Mindestteilnehmerzahl

Für alle Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen, sofern nicht anders angegeben. Bei Nichterreichen kann die Reise bis drei Wochen vor Beginn abgesagt werden.

6.3. Änderung der Reiseleitung

Die in den Ausschreibungen namentlich genannte Reiseleitung ist keine Leistungspflicht. Eine Änderung der Reiseleitung berechtigt nicht zum kostenlosen Rücktritt.

7. Programmänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise, Reiseabbruch durch Elias Vetter Photography

7.1. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden müssen, wird Elias Vetter Photography resp. die Reiseleitung bemüht sein, innert angemessener Frist für Abhilfe zu sorgen. Sollte keine Abhilfe erfolgen oder nicht genügend sein und wirkt sich diese Änderung auf einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise aus, vergütet Ihnen Elias Vetter Photography den Minderwert zwischen der versprochenen und der erbrachten Reiseleistung.
Vorbehalten bleiben Fälle höherer Gewalt oder wenn die Abhilfe unverhältnismässige Kosten oder Aufwand begründen würde. In diesen Fällen ist Elias Vetter Photography nicht zur Abhilfe verpflichtet. Elias Vetter Photography vergütet den Teilnehmern nicht erbrachte Leistungen, sofern sie Elias Vetter Photography nicht belastet werden resp. von den Leistungserbringern zurückbezahlt werden und es sich nicht um Kleinstbeträge handelt, oder der Rückzahlung gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

7.2. Reiseabbruch durch Elias Vetter Photography

Falls eine Reise/Workshop wegen höherer Gewalt (z.B. infolge einer Naturkatastrophe, eines Vulkanausbruchs, eines Erdbebens oder einer Überschwemmung und den Folgen daraus), aus Sicherheitsgründen (z.B. wegen Krieg, Bürgerkrieg, politischer Unruhen oder Katastrophen aller Art, Gesundheitslage), aufgrund behördlicher Massnahmen oder Streiks vorzeitig abgebrochen werden muss, bleibt der Reisepreis vollumfänglich geschuldet. Elias Vetter Photography vergütet nicht erbrachte Leistungen, sofern sie nicht belastet werden oder von den Leistungserbringern zurückbezahlt werden. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

8. Abbruch der Reise durch den Teilnehmer, nicht bezogene Leistungen

Sollten Sie aus irgend einem Grund die Reise vorzeitig abbrechen oder einzelne Leistungen nicht beziehen, kann der Preis für das Arrangement oder die nicht bezogene Leistung nicht rückerstattet werden.
Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen rückerstattet, sofern sie Elias Vetter Photography nicht belastet werden oder zurückbezahlt werden, es sich nicht um Kleinstbeträge handelt oder gesetzliche Bestimmungen der Rückzahlung entgegenstehen.

9. Ausschluss des Teilnehmers während der Reise

Elias Vetter Photography resp. die Reiseleitung (Guide) ist berechtigt, einen Teilnehmer von der Reise auszuschliessen, wenn dieser trotz Mahnung Gesundheitsvorschriften, Schutz- und Hygienekonzepte nicht befolgt, den Verlauf der Reise nachhaltig stört oder trotz Mahnung sich nicht an die sicherheitsrelevanten Weisungen der Führungsperson hält. In diesen Fällen wird der Reisepreis nicht rückerstattet.

10. Mängel der Reise und Schäden

10.1. Rügeobliegenheit gegenüber der Reiseleitung

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie durch die Reise einen durch die Elias Vetter Photography zu verantwortenden Schaden, sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung die behaupteten Mängel oder Schäden unverzüglich zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.

10.2. Abhilfe durch die Reiseleitung resp. Elias Vetter Photography

Elias Vetter Photography respektive die gestellte Reiseleitung wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen festzuhalten, sie ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen usw. anzuerkennen.

10.3. Anmeldung Ihrer Ansprüche

Allfällige Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen sind gegenüber Elias Vetter Photography innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich zu rügen und zu belegen. Andernfalls verlieren Sie sämtliche Ansprüche.

11. Haftung der Elias Vetter Photography

11.1. Haftung bei Workshops und Fotokursen

Elias Vetter Photography haftet im Rahmen der anwendbaren Gesetze, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden wird ausgeschlossen, so auch die Haftung für Hilfspersonen.

11.2. Allgemeines zu Fotoreisen

Elias Vetter Photography vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

11.3. Haftungsbeschränkung und -Ausschlüsse bei Fotoreisen

Die Haftung ist auf maximal den zweifachen Arrangementpreis beschränkt und gilt nur bei nachgewiesenem Verschulden von Elias Vetter Photography. Für Personenschäden, Unfälle, Erkrankungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. Informationen

Die Teilnehmer sind selbst für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.

12.2. Einreiseverweigerung

Bei Einreiseverweigerung trägt der Teilnehmer die Rückreisekosten selbst. Der Reisepreis wird in diesem Fall nicht zurückbezahlt.

13. Datenschutz

13.1. Ihre Daten

Elias Vetter Photography bearbeitet Ihre Daten gemäss schweizerischem Datenschutzgesetz für die Vertragsabwicklung und Kundeninformation.

13.2. Ãœbermittlung

Ihre Daten werden, soweit nötig, an Leistungsträger weitergeleitet. Diese können sich im Ausland befinden.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Elias Vetter Photography ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rapperswil.
Vorstehender Absatz steht unter Vorbehalt zwingend anwendbarer Bestimmungen in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.

Elias Vetter Photography
Spinnereistrasse 5
CH-8640 Rapperswil
Schweiz
+41 77 259 02 11
info@eliasvetter.ch
Stand November 2024